AGB:

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Die vom Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegebenen
Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Gast und
Beherbergungsbetrieb. Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang in Ihrem
Interesse auf einige Bedingungen aufmerksam machen.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung 

mündlich. schriftlich. per e-mail oder telefonisch bestellt und zugesagt oder,
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr
möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung
dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich
der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

   b) Stornobedingungen:
Die Mindeststornogebühr beträgt 30,00 EUR
-  Storno erfolgt bis 360 Tage vor Anreise: 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
-  Storno erfolgt bis 180 Tage vor Anreise: 20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
-  Storno erfolgt bis 90 Tage vor Anreise: 40 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
-  Storno erfolgt bis 60 Tage vor Anreise: 60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
-  Storno erfolgt bis 30 Tage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
-  Storno erfolgt bis weniger als 30 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise: 90 %
des vereinbarten Gesamtmietpreises
-  Fälligkeit der Stornogebühr: unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto.
 -  Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung in der vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen. Die Mindeststornogebühr von 30,00 EUR wird nicht erstattet.

5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch
genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweilig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat
der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu
bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
 
 

An- und Abreisezeiten

1. Anreise:
Am Anreisetag stehen Ihnen die gebuchten Räumlichkeiten üblicherweise ab 16.00 Uhr zur Verfügung, meist sind diese aber schon vorher bezugsbereit.
2. Abreise:
Wir bitten Sie, am Abreisetag die Fewo bis 10.00 Uhr freizugeben.